BErufliche Bildung


Das neue Berufsbildungsgesetz ist 2020 in Kraft getreten, doch was hat sich verändert?

 

  • Mindestvergütung für Auszubildende außerhalb der Tarifbindung                                                             

Die einheitliche und ausgewogene Mindestvergütung für alle BBiG-Auszubildenden sichert einen Mindeststandard - Für den Ausbildungsbeginn in 2023 erhöht sich die Vergütung auf 620 Euro. Ab 2024 wird die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr wird dem wachsenden Beitrag der Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung außerdem durch Aufschläge auf den Betrag aus dem Jahr des Ausbildungsbeginns Rechnung getragen.

 

Wichtig: Die Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestvergütung.

  • Drei aufeinander aufbauende Fortbildungsstufen mit einheitlichen Abschlussbezeichnungen 

Zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium wird dadurch besser sichtbar gemacht. Da die Bezeichnungen international verständlich sind, fördern sie die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf den weltweiten Arbeitsmärkten.

Durch die attraktiven, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen wird ein wichtiges Signal für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung gesetzt und die Mobilitäts- und Karrierechancen der Absolventen werden gestärkt.

  • Einfacherer Wechsel zwischen zwei- und dreijähriger Ausbildung
  • Flexiblere Prüfungen

 

Weitere Infos findest du hier.

 

Das Gesetz kannst du hier nachlesen.

 

Infos über Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung findest du hier.

 

Berufsbildungsbericht


  

 Der Berufsbildungsbericht bildet einmal im Jahr die aktuelle Situation auf dem Ausbildungsmarkt ab und dient der Öffentlichkeit als Diskussionsgrundlage zur beruflichen Bildung.

 

AUFSTIEGS-BAFÖG NACH ABGESCHLOSSENER BERUFSAUSBILDUNG

 


Das Aufstiegs-BAföGfördert seit August 2020 berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d.h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in, der Bachelor Professional und der Master Professional. Darüber hinaus wird die Unterhaltsförderung erstmals als Vollzuschuss gewährt, d.h. sie muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden.

 

Das Aufstiegs-BAföG regelt die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, Fernunterricht). 

Weitere Informationen zum Ausbildungs-BAfög werden auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bereitgestellt. Zusätlich besteht die Möglichkeit sich über eine kostenlose Servicehotline beraten zu lassen.


Fragen zum Aufstiegs-BAföG?

 

Kostenfreie Hotline:

0800 – 622 36 34 

(montags bis freitags 8 – 20 Uhr)