Machen Sie Ihr gutes Recht geltend: Sollte Ihr Kind ohne Ausbildungsvergütung eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und schlechte Noten haben, bzw. seine Versetzung gefährdet sein, so können Sie Ihren Anspruch auf Kostenübernahme (Bildung und Teilhabe) geltend machen, wenn Sie folgende Leistungen erhalten:
- Hartz IV (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
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- Sozialhilfe, seit 03/2015 auch Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
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- Kinderzuschlag oder Wohngeld
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In jeder Schulform und Klassenstufe werden diese Leistungen für hilfsbedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erbracht.
Auch für Kindergeldberechtigte und Kinder aus Flüchtlingsfamilien besteht ein Förderungsanspruch.
Fragen Sie uns einfach: Wir beraten Sie gern!